Rechtsanwälte MAYER
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Verkehrsrecht

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Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Verkehrsunfall ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014 - 22 U 171/13.

 

Ansprechpartner im Verkehrsrecht:

Susanne Jacobs-Tschorn

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Mit zwei Rechtsanwälten stehen wir Ihnen bei der Unfallregulierung gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung gerne zur Seite.

 

Im Einzelnen werden von uns folgende Tätigkeiten im Verkehrsrecht übernommen:

 

Unfallregulierung:

  • Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Klärung der Haftungsfrage bei Verkehrsunfällen
  • Klärung der Regulierung von Prüfberichten

 

Ordnungswidrigkeiten

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstöße
  • Sonstige Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich

 

Verkehrsstrafrecht

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Sonstiges Verkehrsstrafrecht

 

 

 

 

 

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