Die Kosten bei einem Notar sind einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und gelten für alle Notare in Deutschland gleich.
Die Notarkosten richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert hinsichtlich der Bedeutung der Tätigkeit und Art der Tätigkeit sowie weitere Auslagen.
Andere Vereinbarungen über die Höhe der notariellen Kosten sind verboten und damit unwirksam.
Veräußerung und Übertragung von Grundbesitz, ohne Gerichtskosten
Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: 100.000 EUR)
- mit Grundschuld
Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: 250.000 EUR)
- mit Grundschuld
ca. 900,00 EUR
ca. 1.250,00 EUR
ca. 1.000 EUR
ca. 1.400,00 EUR
Vorsorgevollmacht
Wert des Vermögens 70.000 EUR
Wert des Vermögens 125.000 EUR
ca. 100,00 EUR
ca. 150,00 EUR
Testament
Einzeltestament (Vermögen 50.000 EUR)
Ehegattentestament (Vermögen 50.000 EUR)
Einzeltestament (Vermögen 100.000 EUR)
Ehegattentestament (Vermögen 100.000 EUR)
ca. 220,00 EUR
ca. 420,00 EUR
ca. 350,00 EUR
ca. 680,00 EUR
Erbscheinsantrag
Wert der Erbschaft 35.000 EUR
Wert der Erbschaft 150.000 EUR
ca. 240,00 EUR
ca. 580,00 EUR
Erbschaftsausschlagung
Erbschaftsausschlagung (bis 5.000 EUR)
ca. 65,00 EUR
Die oben angegebenen Beispielberechnungen dienen dem Überblick. Für konkrete Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
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